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Wer kann sich befreien lassen?

Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, muss der gesetzlich krankenversicherte der Krankenkasse gegenüber durch Quittungen seine relevanten Ausgaben (siehe Befreiung) , die er im Kalenderjahr geleistet hat, belegen. Dazu müssen Kassenpatienten auch einen Einkommensnachweis vorlegen.

Anfahrt

Therapiezentrum Burrichter

Inh. Markus Burrichter

Mühlenweg 9

49699 Lindern

Termin nach Vereinbarung

Tel: 05957-1229

Fax:05957- 888478

E-Mail: tzbuli@ewe.net

Öffnungszeiten:

Montag:        07.30 - 20.00

Dienstag:      07.30 - 21.00

Mittwoch:     07.30 - 21.00 Donnerstag: 07.30 - 20.00

Freitag:         07.30 - 17.00

Samstag:      geschlossen

Kontakt

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