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Tel. 05957 - 1229

Wer kann sich befreien lassen?
Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, muss der gesetzlich krankenversicherte der Krankenkasse gegenüber durch Quittungen seine relevanten Ausgaben (siehe Befreiung) , die er im Kalenderjahr geleistet hat, belegen. Dazu müssen Kassenpatienten auch einen Einkommensnachweis vorlegen.
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